Gutachten - Braunschweig - Immobilien Sachverständiger für den Verkehrswert in Braunschweig, Wolfsburg, Wolfenbüttel, Salzgitter u.a. Dekra - Gutachter - Sachverständiger - Marc Mürbe für Braunschweig - Wolfsburg - Wolfenbüttel - Salzgitter und Umgebung
              Gutachten - Braunschweig - Immobilien           Sachverständiger für den Verkehrswert in Braunschweig, Wolfsburg, Wolfenbüttel, Salzgitter u.a.                               Dekra - Gutachter - Sachverständiger - Marc Mürbe für Braunschweig - Wolfsburg - Wolfenbüttel - Salzgitter und Umgebung 

Immobilien stellen meist die größte Vermögensposition dar. Deswegen ist es wichtig, dass Sie sich vor weitreichenden, wirtschaftlichen Entscheidungen absichern.

 

Sparen Sie daher nicht an falscher Stelle.

 

Von einer schnellen, sachverständigen Beratung (ab 385,- €) bis hin zum Vollgutachten erhalten Sie das richtige Angebot.

 

Bewertungsanlässe können sein:

 

 

Standort-/Renditenanalyse

Objektkauf

Objektverkauf

Gutachterbegleitung zur Besichtigung
Verkaufs-/Kaufverhandlungen
Wertermittlungen
Erbauseinandersetzung
Nachlassregelung

Heirat

Eheverträge

Ehescheidung
Zugewinnausgleich
Zwangsversteigerung
steuerliche Klärungen
Vermögensaufstellung
Überprüfung von Gutachten

 

 

 

 

Hier finden Sie uns

Marc Mürbe
Am Feuerteich 12
38104 Braunschweig

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Rufen Sie einfach an unter

 

0531 2149860 0531 2149860

 

 

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Der Verkehrswert ist der Wert, der sich im allgemeinen Geschäftsverkehr am wahrscheinlichsten einstellen würde (sog. Jedermannswert). Für die Ermittlung des Verkehrswertes sind verschiedene Wertermittlungsverfahren gebräuchlich. Der Verkehrswert wird dabei durch die Verhältnisse, die am Wertermittlungsstichtag auf dem Grundstücksmarkt herrschen, bestimmt und ist somit eine Größe, die nur zu diesem Stichtag Gültigkeit hat (Stichtagsbezogenheit). Der Sachverständige wird bei der Wertermittlung − unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren – die Wertermittlung nach mindestens zwei der gebräuchlichen Wertermittlungsverfahren vornehmen und daraus den Verkehrswert ableiten.

Bei gleichartigen Immobilien (insbesondere bei unbebauten Grundstücken), ggf. auch bei Eigentumswohnungen in gleicher Lage findet das Vergleichswertverfahren Anwendung. Bei Selbstnutzungsobjekten (insbesondere Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen) wird das Sachwertverfahren angewandt. Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien werden nach dem Ertragswertverfahren bewertet. Investoren verwenden für ihre Kalkulation das Residualwertverfahren.

 

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