Gutachten - Braunschweig - Immobilien Sachverständiger für den Verkehrswert in Braunschweig, Wolfsburg, Wolfenbüttel, Salzgitter u.a. Dekra - Gutachter - Sachverständiger - Marc Mürbe für Braunschweig - Wolfsburg - Wolfenbüttel - Salzgitter und Umgebung
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Freier Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke

Wie viel ist meine/unsere Immobilie wert?

 

Wo liegt der Verkehrswert?

 

Brauchen Sie ein Verkehswertgutachten, oder reicht Ihnen auch ein Kurzgutachten?

 

Fragen Sie mich, Ihren freien und unabhängigen Sachverständigen und Gutachter.

 

Ich bewerte Ihr Einfamilienhaus, Ihre Doppelhaushälfte, Ihr Reihenhaus, Ihr Mehrfamilenhaus oder Ihre Eigentumswohnung bei einer Vorortbesichtigung in den Bereichen Braunschweig, Wolfsburg, Gifhorn, Peine, Salzgitter,Wolfenbüttel.

 

Nur in der Vorortbesichtigung kann auf die Werte Ihrer Immobilie eingegangen werden.

 

Sie wollen sich doch nicht auf billige "Pi mal Auge" - Schätzungen verlassen, den diese könnten Sie teuer zustehen kommen.

 

Die möglichen Bewertungsanlässe können sehr unterschiedlich sein. Informieren Sie sich auf meiner Webseite oder noch besser sprechen Sie mich persöhnlich an.

 

Sie interessieren sich für ein Kaufobjekt, wissen aber nicht ob es sein Geld wert ist? Ich begleite Sie auch bei einer Vorortbesichtigung mit meinem Fachwissen und einer emotionslosen Objektivität zum Objekt.

 

Gewerbeobjekte, sowie Bewertungen überregional und im Ausland erfolgen nach persöhnlicher Absprache.

 

Ihr Marc Mürbe

 

 

 

 

Hier finden Sie uns

Marc Mürbe
Am Feuerteich 12
38104 Braunschweig

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

0531 2149860 0531 2149860

 

 

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Der Verkehrswert ist der Wert, der sich im allgemeinen Geschäftsverkehr am wahrscheinlichsten einstellen würde (sog. Jedermannswert). Für die Ermittlung des Verkehrswertes sind verschiedene Wertermittlungsverfahren gebräuchlich. Der Verkehrswert wird dabei durch die Verhältnisse, die am Wertermittlungsstichtag auf dem Grundstücksmarkt herrschen, bestimmt und ist somit eine Größe, die nur zu diesem Stichtag Gültigkeit hat (Stichtagsbezogenheit). Der Sachverständige wird bei der Wertermittlung − unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren – die Wertermittlung nach mindestens zwei der gebräuchlichen Wertermittlungsverfahren vornehmen und daraus den Verkehrswert ableiten.

Bei gleichartigen Immobilien (insbesondere bei unbebauten Grundstücken), ggf. auch bei Eigentumswohnungen in gleicher Lage findet das Vergleichswertverfahren Anwendung. Bei Selbstnutzungsobjekten (insbesondere Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen) wird das Sachwertverfahren angewandt. Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien werden nach dem Ertragswertverfahren bewertet. Investoren verwenden für ihre Kalkulation das Residualwertverfahren.

 

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